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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemein

Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen durch uns, auch laufender und künftiger Geschäftsverbindungen. Der Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sämtliche Abreden einschließlich der Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten andere Geschäftsbedingungen als unsere Vertragsbestandteil werden und uns in einer wesentlichen Regelung schlechter stellen als nach den folgenden Bedingungen, so sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist zurückzutreten.

Unsere Produkte

Wir sind Großhändler - und nicht Hersteller - der von uns gelieferten Produkte. Herstellerpflichten bestehen von unserer Seite für diese Produkte nicht. Die Produktlinie der Schaumstoffe ist nach Vorgaben des Herstellers kein Medizinprodukt. Hinsichtlich der von uns hergestellten und gelieferten Fräsmodelle weisen wir darauf hin, dass es sich nicht um Medizinprodukte, sondern ausschließlich um Vorprodukte zur Erstellung von Medizinprodukten durch den Kunden handelt.

Preise

Maßgeblich sind unsere zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen und Preislisten (zzgl. MwSt., Fracht- und Verpackungskosten). Preise verstehen sich in Euro, die Mehrwertsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit der Veröffentlichung neuer Preislisten verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch dann, wenn dieser die Beförderungskosten nicht trägt. Die Lieferfähigkeit bleibt in jedem Fall vorbehalten. Die Leistung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Versand/ Versandkosten

berechnen wir pauschal pro versendetem Paket. Wir behalten uns vor, den für uns vor Ort günstigsten Versandweg zu benutzen. Bei Abholung entfallen die Versandkosten.
Soweit Liefertermine oder -fristen in der Auftragsbestätigung genannt sind, gelten diese grundsätzlich als unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen berechtigt zur Geltendmachung von Rechten erst nach angemessener, mindestens 14 Werktage betragender Nachfrist. Wir sind aus betrieblichen Gründen zur Teillieferung berechtigt, soweit diese den Kunden nicht unzumutbar belastet. Rechte aus Verzug oder Mängelgewährleistung bleiben auf die jeweiligen Teillieferungen beschränkt. Ist die Ware auch nach vorheriger angemessener Fristsetzung unberechtigt nicht an- oder abgenommen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20 % der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder der Nachweis eines geringeren Schadens sind dadurch nicht ausgeschlossen.

Zahlung

Die Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in verlustfreier Kasse. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen wird ein Skonto von 2 % gewährt. Zahlungsregulierungen durch Scheck oder Wechsel erfolgen zahlungshalber; Diskont, Wechselspesen und sonstige Kosten trägt der Zahlende. Dokumente im dokumentären Geschäft sind in Euro oder dem Gegenwert in der Vertragswährung auszustellen. Zahlungen sind in Euro zu leisten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur zulässig, wenn die Forderung durch uns unbestritten oder anerkannt ist oder rechtskräftig festgestellt wird.

Zahlungsverzug

Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn er eine Bankabbuchung nicht einlöst bzw. seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Bei wesentlicher nachweisbarer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Bei Überschreiten des angegebenen Zahlungsziels werden bankmäßige Verzugszinsen berechnet, die 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt

gilt als vereinbart. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer beglichen hat. Dies gilt ebenso für Warenlieferungen aus Streckengeschäften. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen; werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem Rechnungsbetrag zu vergüten. Der Eigentumsvorbehalt gilt anteilsmäßig auch dann, wenn die Ware be- oder verarbeitet worden ist. Im Falle der Weiterveräußerung gelten die daraus entstandenen Forderungen an Dritte bis zur Höhe unserer Gesamtforderung als vorbehaltlos an uns abgetreten.

Lieferfristen und -termine, Rückgaberecht

Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw. - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferungen eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Erbringen wir den Nachweis der sorgfältigen Auswahl unseres Zulieferers, der uns vertragswidrig nicht beliefert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Im Falle der Unmöglichkeit der Belieferung durch den Lieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Die Rücksendung gegen Gutschrift oder der Umtausch von mängelfreier Ware bedarf unserer Zustimmung. Die Ware muss innerhalb von 7 Werktagen nach Warenempfang des Käufers uns wieder vorliegen. Die Kosten für die Rücksendung übernimmt der Käufer.
Eine Rücknahme bei Vorliegen besonderer Umstände bedarf auf jeden Fall unserer vorherigen Zustimmung. Dieses giltebenfalls für Schuhe zur Ansicht oder Größenanpassung. Eine Gutschrift erfolgt nur wenn die Schuhe innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt beim Kunden an die Nowecare zurückgeschickt wurde.

Mängelrügen, Gewährleistung, Haftung

  1. Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang unter gleichzeitiger Rückgabe des Lieferscheins geltend gemacht werden. Bei Transportschäden muss die schriftliche Rüge unmittelbar nach Eintreffen der Ware, spätestens aber binnen 3 Tagen, bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer.
  2. Im Falle ordnungsgemäß erhobener und begründeter Mängelrügen ist der Liefernde zur Ersatzlieferung berechtigt. Verzichtet der Liefernde auf sein Recht zur Ersatzlieferung oder wird sie nicht binnen einer angemessenen Frist erbracht oder ist die als Ersatz gelieferte Ware erneut mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückabwicklung der Lieferung verlangen.
  3. Eine weitergehende Haftung des Liefernden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Schadenersatz - beispielsweise für entgangenen Gewinn -, auch für Folgeschäden oder entfernt, nicht vorhersehbare Schäden, ist ausgeschlossen, ebenso etwaige Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verletzungen vertraglicher Nebenverpflichtungen des Liefernden, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Verbesserungen

bzw. Veränderungen der Produkte bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen vom Kaufgegenstand bezüglich Qualität, Farbe, Form stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich sind und dem Kunden zumutbar sind.

Datenschutz

Die Nowecare GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiterzuverarbeiten. Die Nowecare GmbH ist dann berechtigt, Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner (z.B. Lieferanten, Kreditinstitute) weiterzugeben. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Nowecare GmbH beachtet.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeitsklausel

  1. Erfüllungsort für die Lieferung der bestellten Ware und für die Zahlung des Rechnungsbetrages ist Quakenbrück.
  2. Für alle Vertragsverhältnisse ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Kaufgesetzes (IKG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Quakenbrück.
  3. Sollten einzelne Klauseln dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht

Stand 01.03.2020